Entsorgung von Verpackungen, Batterien, Altgeräten

Damit unsere Produkte umweltgerecht entsorgt werden, haben wir die wichtigsten Informationen nach gesetzlichen Vorgaben für Sie zusammengefasst.

Pappe von Verpackungen

Versandverpackungen

Unsere Versandverpackungen (Kartons, Umschläge, Füllmaterial) können Sie über die haushaltsnahen Sammelsysteme entsorgen:

  • Papier- und Kartonverpackungen: in die Altpapiertonne
  • Kunststoff-, Verbund- und Metallverpackungen: in Gelben Sack / Gelbe Tonne bzw. Wertstofftonne

Bitte entsorgen Sie Verpackungen möglichst nicht im Restmüll, damit sie recycelt werden können.

AAA Batterie

Batterien und Akkus (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Rückgabe:
Geben Sie Altbatterien und Akkus unentgeltlich ab bei:

  • kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof),
  • öffentlichen Sammelboxen im Handel,
  • anderen gesetzlich zur Rücknahme verpflichteten Vertreibern.

Soweit ohne Beschädigung möglich, bitte Batterien/Akkus vor der Entsorgung von Geräten entnehmen und getrennt abgeben.

Symbole:

Durchgestrichene Mülltonne: Batterie/Akku nicht im Hausmüll entsorgen.

Chemische Zeichen:

  • Pb = enthält Blei
  • Cd = enthält Cadmium
  • Hg = enthält Quecksilber

Ihre Pflicht:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und -akkus zurückzugeben und nicht über den Hausmüll zu entsorgen.

Das Gerät darf nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Elektro- und Elektronikgeräte 

Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Radios, Lautsprecher, Verstärker) gehören nicht in den Hausmüll. Das zeigen wir im Online Shop durch das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern.

Abgabe von Altgeräten:

  • bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoff- oder Recyclinghof),
  • bei Rücknahmestellen des Handels, soweit gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet,
  • bei weiteren Rücknahmesystemen nach ElektroG.

Bitte entfernen Sie – soweit zerstörungsfrei möglich – entnehmbare Batterien und Akkus vor der Abgabe und entsorgen Sie diese getrennt.

Ihre Pflicht:
Altgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu erfassen und über die vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen.

Einwegkunststoffprodukte

Bestimmte Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen tragen spezielle Kennzeichnungen nach EU-Recht und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV).

  • Achten Sie auf die Symbole und Hinweise auf Produkt oder Verpackung (z. B. „nicht in die Umwelt / Gewässer werfen“, Hinweise zur Entsorgung).
  • Entsorgen Sie Einwegkunststoffprodukte nicht in der Umwelt, sondern entsprechend der Kennzeichnung – in der Regel über die Restmülltonne oder kommunale Sammelsysteme.

Weiterführende Informationen erhalten Sie zum Beispiel beim Umweltbundesamt und auf Informationsseiten zu Verpackungsgesetz, Batteriegesetz und ElektroG.